Die Linthebene gehört unseren Kindern und Enkeln - nicht der Windkraftlobby !

Verein Schänner Landschaftsschutz

Die Position des Vereins

Wir leben in der Linthebene auf fragiler Erde, mit dem grössten Bodenschatz an Grundwasser im Kanton

Nicht Menschen stehen Windrädern im Wege, sondern die Windräder den Menschen
Entscheidungen von grosser Tragweite sollten jene Menschen fällen, die davon betroffen sind

Die Vorgehensweise der Kantonsregierung ist unglücklich
Die Richtplananpassung mit der Festsetzung von Windzonen ist eine Weichenstellung, die massive Auswirkungen auf die Existenz von Mensch, Natur und Landschaft haben wird. Hier wird der Weg für einen Bauboom mit gigantischen Anlagen einzig aufgrund von Annahmen und Planwerten frei gemacht, bevor überhaupt Umweltverträglichkeits- und Machbarkeitsstudien vorliegen. Dieser Nachweis muss erst später durch die Investoren erbracht werden und wird wie alle übrigen Investitionskosten mit 60 % subventioniert. Für die 91 möglichen Anlagen sind allein schon im Kanton St. Gallen 350 - 400 Mio Franken an Subventionen abzuholen. Investoren als Auftraggeber der Machbarkeitsstudien beeinträchtigen deren Glaubwürdigkeit und Akzeptanz.

Der Verein Schänner Landschaftsschutz hätte den Kanton als Auftraggeber der Studien bevorzugt, wobei für die Finanzierung der Subventionstopf hätte herangezogen werden können. Die gewählte Vorgehensweise mag der üblichen Praxis entsprechen, jedoch wäre die vorgängige Prüfung in der notwendigen Tiefe durch den Kanton deshalb vorteilhafter, weil man sich frühzeitig auf die realisierbaren Projekte fokussieren würde und so viele unnötige Hürden gar nicht erst entstehen liesse.

Bau- und Nutzungszonen sind Sache der Gemeinden
Die schiere Grösse der Bauwerke und ihre Immissionen sowie die gemeindespezifischen Voraussetzungen erlauben keine Gesamtlösungen auf Kantonsebene. Nur die sorgfältige Abwägung der Vor- und Nachteile, des Nutzens und des Schadens auf Gemeindeebene arbeitet letztlich jene Standorte heraus, wo sich so ein Bauwerk lohnt und wo es auch akzeptiert wird. Nicht umsonst gibt es je nach Gemeinde unterschiedliche Entscheidungen für oder gegen Windkraftanlagen. Wenn an der betroffenen Bevölkerung vorbei entschieden wird, schadet das unserer Demokratie. Deshalb muss die Sondernutzungszone und die Bauordnung durch die betroffenen Gemeinde beschlossen werden.

Mit den Leuten sprechen
Wer etwas will, muss auf die betroffenen Leute zugehen und mit ihnen sprechen. Das ist mit einer Helikoptersicht, wie sie der kantonale Richtplan darstellt, nicht möglich, sondern erfordert zuerst vertiefte Machbarkeitsstudien. Der Verein Schänner Landschaftsschutz hofft, dass die Kantonsregierung das Mitwirkungsverfahren als Chance sieht, mit anschliessenden Machbarkeitsstudien den erforderlichen Prüfstand aufzubauen, um mit dessen Ergebnissen nochmals auf die Leute zuzugehen.

Was der Verein tun kann
Wir vom Schänner Landschaftsschutz werden das Mitwirkungsverfahren nach bestem Wissen und Gewissen unterstützen und nutzen, um letztlich zu einer objektiven Betrachtungsweise zu kommen, die die Kantonsregierung mit uns teilen kann. Für die Linthebene sehen wir aktuell mehr Schaden als Nutzen durch Windkraftanlagen.